Und das alles nur wegen den Bananen

Ist schon unglaublich auf was man alles aufpassen muss in der EU wenn man mit Bananen handeln will. Das artet echt in Arbeit aus und kann ziemlich kompliziert und anstrengend werden. Nachstehend der Volltext der Zusammenfassung zur Verordnung usw.

Bananen

Die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Bananen ermöglicht eine zufriedenstellende Versorgung des Gemeinschaftsmarktes mit Qualitätsbananen zu angemessenen Preisen für die Erzeuger und die Verbraucher und gewährleistet gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Quellen für die Versorgung des Bananenmarktes. Diese GMO war am 1. Januar 2006 in eine reine Zollregelung umgewandelt worden. Ende 2006 hat der Rat eine grundlegende Reform der GMO beschlossen, insbesondere um sie an die regionalen Gegebenheiten anzupassen.

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen [ Vgl. Änderungsrechtsakte ].

ZUSAMMENFASSUNG

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für frische oder getrocknete Bananen, ohne Mehlbananen, gefrorene oder vorläufig haltbar gemachte Bananen, Zubereitungen aus Bananen, Bananensaft sowie Mehl, Grieß und Pulver von Bananen.

Das Wirtschaftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.

Gemeinsame Qualitäts- und Vermarktungsnormen

Für Bananen, die im frischen Zustand an den Verbraucher abgegeben werden sollen, werden von der Kommission Qualitätsnormen festgelegt. Für Verarbeitungserzeugnisse aus Bananen ist die Festlegung von Qualitätsnormen fakultativ. Die Mitgliedstaaten müssen sich über Kontrolleinrichtungen vergewissern, dass diese Regeln eingehalten werden.

Erzeugerorganisationen und Konzertierungsmechanismen

Ein Merkmal der Reform vom Dezember 2006 war die Aufhebung der geltenden Bestimmungen für Erzeugerorganisationen.

Die Gründung von Erzeugerorganisationen, die von den Mitgliedstaaten anerkannt werden, war bis dahin in den ersten fünf Jahren durch Beihilfen gefördert worden.

Die Vereinigungen oder Erzeugerorganisationen, denen auch Verarbeiter oder Händler angehören konnten, konnten Maßnahmen von gemeinsamem Interesse insbesondere im Bereich der angewandten Forschung oder der Fortbildung durchführen und sich an der Ausarbeitung von operationellen Programmen beteiligen. Die von den Vereinigungen oder Erzeugerorganisationen erlassenen Regeln konnten auch für Nichtmitglieder verbindlich gemacht werden, sofern die Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags eingehalten wurden.

Seit 1. Januar 2007 ist die Beihilferegelung zur Förderung der Schaffung und Verwaltung von Erzeugerorganisationen aufgehoben. Denn da die Ausgleichsbeihilfe abgeschafft und in die mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 eingeführte Betriebsbeihilferegelung einbezogen wurde, wird eines der Ziele der Unterstützung von Erzeugerorganisationen hinfällig.

Allerdings wird diese Beihilfe an die Erzeugerorganisationen, die vor Kurzem anerkannt wurden oder die diese Förderung bereits beziehen, weiter gezahlt.

Die Beihilfen

Mit der Reform vom Dezember 2006 wird die bis dahin geltende Ausgleichsbeihilfenregelung aufgehoben.

Bis Dezember 2006 wurde die Erzeugung durch operationelle Programme gefördert, die im Rahmen der gemeinschaftlichen Förderkonzepte erstellt und von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Erzeugerorganisationen, den Vereinigungen und den Gruppen von Marktteilnehmern durchgeführt wurden. Dabei mussten mindestens zwei der folgenden drei Ziele erreicht werden:

* bessere Vorbereitung der Vermarktung der Erzeugnisse,
* Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,
* Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Nutzung der Ressourcen.

Zum Ausgleich etwaiger Erlöseinbußen wurde den Erzeugerorganisationen und den Einzelerzeugern, die aufgrund ihrer abgeschiedenen geografischen Lage keiner Erzeugerorganisation beitreten können, eine Beihilfe gewährt. Die Höchstmenge, die beihilfebegünstigt in der Gemeinschaft erzeugt und vermarktet werden kann, war auf 854 000 Tonnen festgesetzt, die auf die einzelnen Erzeugungsgebiete in der Gemeinschaft (Kanarische Inseln, Guadeloupe, Martinique, Azoren, Madeira, Kreta, Algarve und Lakonien) aufgeteilt waren. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen war Zypern eine Garantiemenge von 13 500 Tonnen gewährt worden. Die Kommission setzte den Beihilfebetrag alljährlich im Frühjahr fest.

Seit 1. Januar 2007 gilt anstelle der Förderung der Erzeugung eine Regelung zur Unterstützung der Erzeuger. Dies beinhaltet die Streichung der Ausgleichsbeihilfen und die Einbeziehung der Mittel in die Betriebsprämienregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.

Hierbei wird die Mittelausstattung des POSEI-Programms (Programm mit speziellen Maßnahmen zum Ausgleich der Rand- und Insellage) um weitere 278,8 Mio. EUR erhöht.

Die Bananenanbaugebiete, die nicht zu den Gebieten in äußerster Randlage zählen (und damit nicht unter das POSEI-Programm fallen) erhalten zusätzliche Mittel in Höhe von 4, 5 Mio. EUR und werden in die entkoppelte Betriebsprämienregelung einbezogen.

Die gesamte Mittelausstattung berechnet sich anhand der durchschnittlich in einem früheren Referenzzeitraum gezahlten Beihilfe. Die Aufteilung erfolgt nach dem Schlüssel von 2000.

Regelung für den Handel mit Drittländern (frische Bananen)

Auf eingeführte frische Bananen findet ab 1. Januar 2006 der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs Anwendung, der im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens festgesetzt wurde.

Übergang zur einheitlichen Regelung (oder reinen Zollregelung)

Seit 1. Januar 2006 gilt für die Bananen-GMO eine reine Zollregelung mit dem einheitlichen Zollsatz von 176 EUR je Tonne; bei Bananen aus AKP-Ländern gilt für ein Zollkontingent von 775 000 Tonnen der Zollsatz Null.

Außerdem wurden bei der Reform der GMO vom Dezember 2006 auch eine Reihe veralteter Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 404/93 aufgehoben, die den Handel mit Drittländern vor der Einführung der reinen Zollregelung betrafen.

Allgemeine Maßnahmen

Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle sowie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung sind beim Handel mit Drittländern untersagt.

Sonstige Vorschriften

Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der Verordnung finden die für staatliche Beihilfen geltenden Vorschriften des EG-Vertrags auf den Bananensektor Anwendung.

Die Mitgliedstaaten und die Kommission teilen einander die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Angaben mit.

Die Reform vom Dezember 2006 sieht vor, dass der Verwaltungsausschuss für Bananen, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und von einem Vertreter der Kommission geleitet wird, aufgelöst wird. Die Kommission wird jetzt vom Verwaltungsausschuss für frisches Obst und Gemüse unterstützt.

2009 wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der POSEI-Programme vorlegen. Er wird eine grundlegende Analyse der Wirksamkeit der Reform ermöglichen und den Bananensektor in den wichtigsten Erzeugungsgebieten einbeziehen.

Kontext

Infolge der Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten in die GMO im Jahr 2004 und der 2001 getroffenen Übereinkünfte mit Ecuador und den Vereinigten Staaten hat die Kommission 2005 beschlossen, im Jahr 2006 eine Reform der internen Aspekte dieser GMO vorzuschlagen. Bei dieser Reform berücksichtigt sie insbesondere die Fragen im Zusammenhang mit den Beihilfen an die europäischen Erzeuger.

Mittelfristig wird außerdem angestrebt, die GMO für Bananen grundlegend umzugestalten, damit sie besser mit dem Vorschlag der Kommission zur Zusammenlegung der geltenden GMO in Übereinstimmung gebracht werden kann.

Bei einer Studie der Kommission über die Auswirkungen der verschiedenen Möglichkeiten zur Reform der Bananen-GMO wurde die Option POSEI zur Streichung der geltenden Erzeugerbeihilfe und zur Übertragung der Mittel für die Ausgleichsbeihilfe an die POSEI-Programme als die wirksamste Alternative angesehen, weil sie es gestattet, die Art der Stützung an die jeweiligen regionalen Gegebenheiten anzupassen.

Quelle: http://europa.eu/cgi-bin/etal.pl

Und jetzt soll mir keiner daherkommen und behaupten, ich beschäftige mich nicht mit den blöden Bananen!

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2 Kommentare zu “Und das alles nur wegen den Bananen”

  1. Cybermami sagt:

    *Applaus* ich bin natürlich mal wieder schwerst beeindruckt. 🙂
    EUROBAN hat nach einer Umfrage festgestellt, dass 11% der EU-Konsumenten sogar 20% Aufschlag auf den Bananenpreis billigen würden. Benzin kauft man ja auch obwohl es so viel teurer wird, warum dann nicht auch Bananen.

    Ps. Bananen sind nicht blöd ! 🙂

  2. royalbanana sagt:

    Oh danke, danke! War auch echt mühsam den ganzen Schrott zu suchen und dann auch noch zu lesen 🙂